Wichtige Erkenntnisse aus dem vorgeschlagenen Gesetz Lettlands zur E‑Rechnungstellung

Lettlands Entwurf des Gesetzes zur elektronischen Rechnungsstellung zielt darauf ab, die Transaktionssicherheit und Interoperabilität zu verbessern.

Litauen hat einen neuen Entwurf für ein Gesetz zur Regulierung der elektronischen Rechnungsstellung vorgeschlagen, der nun zur öffentlichen Konsultation verfügbar ist. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Prozesse der elektronischen Rechnungsstellung zu vereinfachen und zu standardisieren, um die Effizienz für Unternehmen und den öffentlichen Sektor zu verbessern. Wichtige Aspekte umfassen die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Regierungstransaktionen sowie Bestimmungen zu Datensicherheit und Interoperabilität.

Wesentliche Erkenntnisse:

  • Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle regierungsbezogenen Transaktionen.
  • Erhöhte Standards für Datensicherheit und Interoperabilität.
  • Öffentliche Konsultationsfrist für Feedback und Vorschläge.

Interessengruppen werden ermutigt, den Gesetzesentwurf zu überprüfen und an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen, um die Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung in Litauen mitzugestalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzministeriums von Lettland.

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