Estlands e‑Rechnungsgesetz: Was Sie vor 2025 wissen müssen

Das estnische Parlament genehmigt Änderungen zur e-Rechnung; die nächsten Schritte hängen von der Genehmigung des Präsidenten ab.

Estland schreitet mit neuen Gesetzen zur e-Rechnung voran. Am 18. September 2024 genehmigte das Parlament Änderungen des Buchführungsgesetzes. Die Änderungen machen die e-Rechnung für Steuerpflichtige, die im estnischen E-Business-Register eingetragen sind, verpflichtend. Diese Anforderung wird voraussichtlich am 1. Juli 2025 in Kraft treten, obwohl dieses Datum noch vorläufig ist.

Der Prozess muss jedoch noch abgeschlossen werden. Das Gesetz muss noch vom Präsidenten bekannt gegeben und im Staatsanzeiger (Riigi Teataja) veröffentlicht werden. Sobald es veröffentlicht ist, treten die neuen Regeln nach zehn Tagen in Kraft.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Die e-Rechnung wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2025 für bestimmte Steuerpflichtige in Estland verpflichtend.
  • Das Gesetz wartet noch auf die Genehmigung des Präsidenten und die Veröffentlichung im Staatsanzeiger.
  • Unternehmen, die für die e-Rechnung registriert sind, sollten sich bis zum vorläufigen Datum auf die Einhaltung vorbereiten.

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