EU befürwortet Griechenlands verpflichtende E-Rechnungsstellung

Wie die verpflichtende E-Rechnungsstellung die Mehrwertsteuerberichterstattung vereinfacht.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Griechenland zu ermächtigen, die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Geschäft-zu-Geschäft (B2B)-Transaktionen im Inland einzuführen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Steuerkonformität zu vereinfachen, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und Griechenland mit den umfassenderen Digitalisierungsbestrebungen der EU in Einklang zu bringen.

Wichtige Punkte des Vorschlags

Der Vorschlag sieht vor, Griechenland eine vorübergehende Abweichung von den Artikeln 218 und 232 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG zu gewähren. Diese Artikel verpflichten die Mitgliedstaaten, Papier- und elektronische Rechnungen gleichwertig anzuerkennen und die Zustimmung des Empfängers zur E-Rechnungsstellung einzuholen. Durch die Ausnahmeregelung kann Griechenland die verpflichtende E-Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen durchsetzen.

Der Übergang zur E-Rechnungsstellung steht im Einklang mit Griechenlands bestehender digitaler Steuerplattform, myDATA, die die Echtzeitübermittlung von Einkommens- und Ausgabendaten ermöglicht. Die Einführung des Systems wird eine bessere Betrugserkennung, eine verbesserte Datenqualität und vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen für Unternehmen ermöglichen, was die administrative Belastung erheblich verringert.

Umsetzungszeitplan

Der Vorschlag sieht einen schrittweisen Ansatz für die verpflichtende E-Rechnungsstellung vor:

  • Freiwillige Einführung: Unternehmen können die E-Rechnungsstellung bis zum 30. Juni 2025 freiwillig übernehmen.
  • Verpflichtende Einhaltung: Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle berechtigten Unternehmen die Anforderungen erfüllen. Die Genehmigung gilt bis zum 30. Juni 2026, oder früher, falls EU-weite Mehrwertsteuerreformen in Kraft treten.

Diese Maßnahme gilt ausschließlich für inländische B2B-Transaktionen in Griechenland und betrifft keine grenzüberschreitenden oder Endverbrauchertransaktionen.

Vorteile für Unternehmen

Der Übergang zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung soll Kosten senken und Geschäftsprozesse optimieren. Wichtige Vorteile umfassen:

  1. Reduzierte Verwaltungskosten: Die E-Rechnungsstellung eliminiert die Notwendigkeit physischer Speicherung und manueller Dateneingabe und reduziert Fehler bei der Berichterstattung.
  2. Unterstützung für KMU: Griechenland bietet kostenlose Tools wie die Anwendung „timologio“, um kleinen und mittelständischen Unternehmen eine kostengünstige Umsetzung zu ermöglichen.
  3. Verbesserte Konformität: Vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen und vereinfachte Berichtsprozesse entlasten Unternehmen bei der Steuerkonformität.
  4. Betrugsbekämpfung: Die Echtzeit-Datenübermittlung verbessert die Fähigkeit der Steuerbehörden, Mehrwertsteuerbetrug schnell zu erkennen.

Im Einklang mit den Digitalisierungsinitiativen der EU

Der Übergang Griechenlands zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung steht im Einklang mit der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)-Initiative der EU. Diese zielt darauf ab, Mehrwertsteuersysteme zu modernisieren und durch verpflichtende E-Rechnungsstellung und Echtzeit-Datenübermittlung Betrug zu bekämpfen. Griechenlands Nutzung der myDATA-Plattform und der Antrag auf vorübergehende Abweichungen von der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie spiegeln die Grundsätze der ViDA-Initiative wider. Sobald die ViDA-Reformen vollständig umgesetzt sind, werden solche Ausnahmen nicht mehr erforderlich sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über das ViDA-Paket.

Zugehörige Updates: Digitale Nachverfolgung von Waren in Griechenland

Diese Initiative ergänzt Griechenlands Bemühungen, die Nachverfolgung von Waren durch die myDATA-Plattform zu digitalisieren. Eine separate Reform schreibt die digitale Berichterstattung über die Warenbewegung vor, mit voller Einhaltung bis zum 1. Oktober 2025. Die neuen Regeln konzentrieren sich auf stark nachgefragte Waren wie Pharmazeutika und Kraftstoffe und sollen Logistikprozesse modernisieren.
Weitere Details zu diesen Updates finden Sie in unserem Artikel: „Updates zur digitalen Nachverfolgung von Waren in Griechenland„.

Wichtige Erkenntnisse

  1. Verpflichtende E-Rechnungsstellung genehmigt: Griechenland kann E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen ab dem 1. Juli 2025 vorschreiben.
  2. Stufenweiser Ansatz: Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2025 Zeit, um freiwillig E-Rechnungen einzuführen, bevor die Einhaltung obligatorisch wird.
  3. Verbesserte Betrugsbekämpfung: Die Echtzeitübermittlung über myDATA wird dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke zu schließen und die Betrugserkennung zu verbessern.
  4. Unterstützung für Unternehmen: Tools wie die “timologio”-App und reduzierte Verwaltungskosten sollen den Übergang für KMU erleichtern.
  5. EU-Ausrichtung: Griechenlands Bemühungen stehen im Einklang mit der langfristigen Vision der EU für ein digitales Steuersystem.

Der vollständige Vorschlag ist in allen EU-Sprachen verfügbar. Lesen Sie das Dokument hier.

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