Ab dem 1. Januar 2025 wird Deutschland die verpflichtende E-Rechnung für inländische B2B-Transaktionen einführen. Diese Maßnahme, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt wurde, vereinfacht Geschäftsprozesse und fördert die digitale Transformation. Hier sind einige der wichtigsten Fragen, die Unternehmen bei der Vorbereitung helfen sollen und die das Bundesministerium der Finanzen zusammengestellt hat.
Warum wird die verpflichtende E-Rechnung eingeführt?
Die Maßnahme fördert die Digitalisierung deutscher Unternehmen. E-Rechnungen optimieren die Buchhaltung, indem sie doppelte Dateneingaben eliminieren und Fehler reduzieren. Sowohl Aussteller als auch Empfänger können durch die nahtlose Verarbeitung strukturierter digitaler Rechnungen Zeit und Kosten sparen.
Was gilt ab den neuen Regeln als E-Rechnung?
Ab Januar 2025 muss eine E-Rechnung:
- In einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).
- Eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.
PDFs oder Papierrechnungen reichen für B2B-Transaktionen nicht mehr aus. Übergangsregelungen werden jedoch angewandt, um Unternehmen die Anpassung zu erleichtern.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur E-Rechnung?
Die E-Rechnung ist nicht verpflichtend für:
- B2C-Transaktionen (Verkäufe an Privatpersonen).
- Viele steuerbefreite Umsätze (z. B. Finanzdienstleistungen, Grundstücksvermietungen).
- Kleinbeträge unter 250 €.
Die Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor folgt separaten Regelungen gemäß der E-Rechnungsverordnung.
Welche Formate sind für E-Rechnungen zulässig?
Zugelassene Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0). Andere Formate können ebenfalls genutzt werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Datenextraktion und -verarbeitung erfüllen.
Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme konforme E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Kleinere Unternehmen können auf E-Mail-basierte Lösungen setzen, während größere Unternehmen fortschrittliche EDI-Systeme integrieren können.
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Bitte beachten Sie, dass dies nur einige der vom Bundesministerium der Finanzen gesammelten FAQs sind. Besuchen Sie deren Website, um alle zu sehen.