Die französische Regierung hat ihre Unterstützung für Unternehmen bestätigt, die auf die verpflichtende e-Rechnung umstellen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Rechnungspraktiken landesweit zu modernisieren und eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und den französischen Steuerbehörden sicherzustellen.
Stufenweise Einführung der e-Rechnung
Die Implementierung wird schrittweise erfolgen:
- 1. September 2026: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, e-Rechnungen zu empfangen. Große und mittlere Unternehmen müssen außerdem mit der Ausstellung beginnen.
- 1. September 2027: Kleine und Kleinstunternehmen müssen ebenfalls e-Rechnungen ausstellen.
Diese Einführung folgt dem Zeitplan, der im Finanzgesetz 2024 festgelegt wurde. Weitere Informationen zu den ersten Phasen finden Sie in unserem vorherigen Beitrag zu Frankreichs aktualisierten e-Rechnungs-Spezifikationen v2.4.
Über 70 Plattformen sind bereit für den Übergang
Mehr als 70 e-Rechnungsplattformen (PDPs) wurden vorläufig von den französischen Steuerbehörden (DGFiP) registriert, um diesen Übergang zu unterstützen. Diese Plattformen bieten Unternehmen die Werkzeuge, um e-Rechnungen sicher und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zu verwalten. Seit dem 16. September 2024 können Unternehmen die Liste der registrierten Plattformen auf der offiziellen Website der Regierung einsehen, die regelmäßig aktualisiert wird.
Die Rolle der Plattformen im System
Diese Plattformen sind entscheidend für die reibungslose Handhabung der Rechnungsdaten. Zusätzlich zur Entwicklung eines Empfängerregisters und eines Datenzentrums konzentriert sich die Regierung weiterhin darauf, sicherzustellen, dass die Plattformen vollständig auf die bevorstehenden Fristen vorbereitet sind. Die Behörden zeigen Vertrauen in die Fähigkeit der Plattformen, sichere und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten, die den vielfältigen Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden.
Für Unternehmen, die auch die verpflichtende Echtzeit-Transaktionsberichterstattung navigieren, wird diese neue Anforderung mit der stufenweisen Einführung des e-Rechnungssystems, die im September 2026 beginnt, in Einklang stehen.
Fortlaufende Zusammenarbeit mit Interessengruppen
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird die französische Regierung weiterhin mit den wichtigsten Akteuren des e-Rechnungs-Ökosystems, darunter Berufsverbände, PDPs, Softwareanbieter und Digitalisierungsunternehmen, zusammenarbeiten.
Weitere detaillierte Informationen finden Unternehmen in Kommuniqué Nr. 010 des französischen Finanzministeriums als herunterladbare PDF.
Wichtige Erkenntnisse:
- Die verpflichtende e-Rechnung wird ab dem 1. September 2026 für große Unternehmen und bis zum 1. September 2027 für kleinere Unternehmen schrittweise eingeführt.
- Mehr als 70 e-Rechnungsplattformen sind bereit, Unternehmen während dieses Übergangs zu unterstützen.
- Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Privatsektor wird den Übergang leiten, um die Einhaltung und Bereitschaft sicherzustellen.