Keine Verzögerung: Frankreich hält Fristen für E‑Rechnungen ein

Prepare for e-invoicing, starting September 2026

Am 11. April 2025 stimmte die französische Nationalversammlung gegen einen Vorschlag, die Einführung der E-Rechnungspflicht um ein Jahr zu verschieben. Diese Entscheidung bestätigt den ursprünglichen Zeitplan:

  • 1. September 2026: alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Große und mittelständische Unternehmen müssen sie außerdem ausstellen.
  • 1. September 2027: kleine und Kleinstunternehmen müssen mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt in der digitalen Steuerreform Frankreichs. Sie soll die Transparenz erhöhen und Steuerbetrug verringern. Mit dem bestätigten Zeitplan müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Systeme rechtzeitig bereit sind.

Stufenweise Umsetzung

Die Einführung erfolgt in zwei Phasen:

  • Phase 1: bis zum 1. September 2026 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Große und mittelständische Unternehmen müssen sie auch ausstellen.
  • Phase 2: bis zum 1. September 2027 müssen kleine und Kleinstunternehmen E-Rechnungen ausstellen.

Dieser gestaffelte Ansatz gibt kleineren Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung und erlaubt größeren Firmen, die Umstellung anzuführen.

So bleiben Sie konform

Um auf Kurs zu bleiben, sollten Unternehmen:

  • Ihre aktuellen Abrechnungssysteme auf Kompatibilität mit E-Rechnungsstandards prüfen
  • Etwaige Lücken im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften beheben
  • Eine zertifizierte E-Rechnungsplattform oder einen Partner auswählen
  • Das Personal schulen und neue Prozesse vor den Fristen testen

Vermeiden Sie Last‑Minute‑Probleme

Auch wenn die Fristen noch weit entfernt scheinen, kann die Umstellung Zeit in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, Probleme in letzter Minute zu vermeiden und sorgt für einen reibungsloseren Übergang.

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