Stufenweise Einführung und wichtige Neuerungen im KSeF‑System

Ab 2026 sollten sich Unternehmen vorbereiten

Das polnische Finanzministerium hat den aktualisierten Zeitplan für die verpflichtende E-Rechnung über das nationale E-Rechnungssystem (KSeF) veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf, eine Pressemitteilung und eine parlamentarische Anfrage bieten eine klare Roadmap für Steuerpflichtige zur Vorbereitung.

Polen führt die E-Rechnung schrittweise ein, um den Übergang für Unternehmen aller Größen zu erleichtern. Der aktualisierte Zeitplan und die Systemfunktionen geben den Steuerpflichtigen Struktur und Orientierung.

Stufenweise Einführung

Der neue Ansatz sieht drei Hauptphasen vor:

  • 1. Februar 2026 für große Steuerpflichtige mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN im Jahr 2024 (einschließlich Steuer),
  • 1. April 2026 für alle anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer,
  • 1. Januar 2027 für die kleinsten Steuerpflichtigen mit geringem Volumen und Wert (z. B. Rechnungen bis 450 PLN und monatlichem Gesamtumsatz von bis zu 10.000 PLN).

Diese stufenweise Einführung lässt Zeit für technische Vorbereitung – besonders für Unternehmen mit begrenzter digitaler Infrastruktur.

Aktualisierter Zeitplan für KSeF 2.0

Zur Unterstützung der Einführung hat das Ministerium folgenden Zeitplan bekannt gegeben:

  • Juni 2025: Veröffentlichung von Informationen zu KSeF 2.0.
  • 30. September 2025: Das aktualisierte API wird für Tests verfügbar.
  • 1. November 2025: Eine Testversion der KSeF 2.0-Anwendung für Steuerpflichtige wird bereitgestellt.
  • 1. November 2025: Antragstellung für Zertifikate zur Authentifizierung bei Systemausfällen wird möglich.

Wichtige Änderungen bei der Rechnungsstellung

Neben den neuen Fristen enthält das Gesetz mehrere funktionale Änderungen:

  • Rechnungen können weiterhin bis Ende 2026 über Registrierkassen ausgestellt werden.
  • Die Angabe der KSeF-Nummer in Zahlungsbeschreibungen ist bis Ende 2026 nicht erforderlich.
  • Der optionale „offline24“-Modus wird dauerhaft eingeführt.
  • E-Rechnungen können Anhänge enthalten – besonders nützlich für Telekommunikations- und Versorgungsunternehmen.
  • E-Rechnungen können freiwillig auch an Verbraucher ausgestellt werden.
  • Pflicht zur Angabe der NIP von untergeordneten Gebietskörperschaften auf Rechnungen – mit Anpassung des E-Rechnungsschemas.
  • Die Umsatzgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung steigt von 200.000 PLN auf 240.000 PLN.

Vorbereitung auf die Änderungen

Steuerpflichtige – insbesondere große Unternehmen und Integrationspartner – sollten frühzeitig mit Tests und Systemanpassungen beginnen. KSeF 2.0 und die erforderlichen Zertifikate werden bereits im Herbst dieses Jahres verfügbar sein.

Teile es mit deinen Kollegen

Verwandte Dokumente

5 Schritte zu einem vollständig automatisierten Rechnungsprozess – Lieferscheine

Im komplexen Zusammenspiel des Handels, bei dem Waren vom Verkäufer…
Mehr erfahren

HMRC startet Konsultation zur e‑Rechnung, um das britische Steuersystem zu verbessern

Die britische Regierung hat eine Reihe von Reformen eingeführt, um…
Mehr erfahren

Steigern Sie den Procure‑to‑Pay Prozess mit PEPPOL

Fragst du dich: Kann PEPPOL auch für B2B verwendet werden?…
Mehr erfahren