Neue Anforderungen für e‑Invoicing in Italien: Wichtige Änderungen in Version 1.9

Neue Dokumententypen und Steuer-Updates verbessern Compliance und Effizienz
Colorful village in Italy

Die italienischen Behörden haben Version 1.9 der technischen Spezifikationen für e-Invoicing veröffentlicht. Diese Aktualisierungen wurden am 31. Januar 2025 angekündigt und sind ab dem 1. April 2025 verpflichtend.

Wichtige Änderungen in Version 1.9

Unternehmen müssen sich auf mehrere Aktualisierungen in der neuesten Version der technischen Spezifikationen vorbereiten, darunter:

  • Neuer Dokumenttyp (TD29) – Dieser wird zur Meldung fehlender oder fehlerhafter Rechnungen an die italienische Steuerbehörde verwendet.
  • Änderung an TD20 – Die Beschreibung dieses Dokumententyps wurde aktualisiert.
  • Änderungen am Steuerregime-Code „RF20“ – Dieser entspricht nun dem neuen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbefreiungsregime für kleine Unternehmen.

Was Unternehmen tun müssen

Unternehmen, die e-Invoicing in Italien nutzen, sollten diese Änderungen prüfen und ihre Rechnungsstellungssysteme vor dem 1. April 2025 aktualisieren. Die Einhaltung der neuen Spezifikationen hilft, Berichtsprobleme und mögliche Strafen zu vermeiden.

Vollständige Spezifikationen abrufen

Die vollständige italienische Version 1.9 der technischen Spezifikationen ist hier verfügbar.

Wichtige Erkenntnisse

  1. Version 1.9 der technischen Spezifikationen tritt am 1. April 2025 in Kraft.
  2. TD29 wurde zur Meldung fehlender oder fehlerhafter Rechnungen eingeführt.
  3. TD20 und RF20 wurden aktualisiert, um neue Mehrwertsteuerbefreiungsregeln zu berücksichtigen.
  4. Unternehmen müssen ihre e-Invoicing-Systeme aktualisieren, um konform zu bleiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der italienischen Steuerbehörde.

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