Schlüsselpunkte des Entwurfsberichts zur Mehrwertsteuerreform

Was der Entwurf zur Mehrwertsteuerreform für EU-Unternehmen bedeutet

Das Europäische Parlament hat seinen Entwurfsbericht zu den vorgeschlagenen Reformen der Mehrwertsteuer (MWSt)-Regelungen veröffentlicht und bietet wichtige Einblicke für Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind. Diese Updates zielen darauf ab, die MWSt-Prozesse für das digitale Zeitalter zu modernisieren und die Einhaltung effizienter und transparenter zu gestalten.

Zusammenfassung des Entwurfsberichts

Das „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA)-Paket, das 2022 eingeführt wurde, hatte das Ziel, die MWSt-Regelungen in der EU zu modernisieren. Der neueste Entwurf konzentriert sich auf zentrale Reformen zur Unterstützung digitaler Unternehmen, zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Vereinfachung der MWSt-Pflichten. Am 5. November 2024 genehmigte der Rat die aktualisierte Version, verlangte jedoch aufgrund wesentlicher Anpassungen des ursprünglichen Vorschlags eine erneute Konsultation.

Wesentliche Highlights

  1. Echtzeit-Digitalberichterstattung mit e-invoicing: Der Vorschlag führt eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und eine Echtzeit-Digitalberichterstattung ein, um Transparenz und Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
  2. Mehrwertsteuerpflichten für Plattformen: Ein sogenanntes „Deemed Supplier“-System weist digitalen Plattformen die Verantwortung zur MWSt-Erhebung zu. Ab dem 1. Juli 2028 ist dies freiwillig und ab dem 1. Januar 2030 verpflichtend.
  3. Vereinfachte MWSt-Registrierung: Unternehmen können sich nur einmal für die MWSt registrieren, um grenzüberschreitende Verkäufe in allen EU-Mitgliedstaaten abzudecken und somit den Verwaltungsaufwand erheblich zu reduzieren.
  4. Flexibilität für nationale Systeme: Mitgliedstaaten können nationale Rechnungsstellungssysteme beibehalten, sofern diese den aktualisierten EU-Compliance-Anforderungen entsprechen.
  5. Unterstützung für KMUs: Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, können KMUs von der Verpflichtung zum „Deemed Supplier“-System befreit werden, ohne eine Genehmigung des MWSt-Ausschusses einzuholen.

Wichtige Erkenntnisse für Unternehmen

  • Vorbereitung auf e-invoicing: Planen Sie den Übergang zur Echtzeit-MWSt-Berichterstattung.
  • Compliance der Plattformen: Digitale Plattformen sollten ihre MWSt-Erhebungsprozesse überprüfen.
  • Vereinfachte MWSt-Registrierung: Nutzen Sie die einheitliche EU-MWSt-Registrierung zur Optimierung Ihrer Abläufe.
  • Überwachung der Umsetzungstermine: Stellen Sie sicher, dass Sie für die verpflichtenden Änderungen bis 2028 und 2030 vorbereitet sind.

Für alle, die im Bereich Compliance oder Finanzoperationen tätig sind, bietet der vollständige Entwurfsbericht detaillierte Einblicke in die bevorstehenden Änderungen. Sie können das gesamte Dokument hier herunterladen, um weitere Informationen zu erhalten.

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