Am 25. Februar 2025 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union einen Beschluss, der Griechenland die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für Transaktionen zwischen in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen ermöglicht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Ab dem 1. Juli 2025 müssen Unternehmen in Griechenland die E-Rechnung für ihre B2B-Transaktionen einführen. Diese neue Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027. Ziel ist es, die Steuerberichterstattung zu optimieren, die Einhaltung von Vorschriften zu verbessern und die Transparenz von Transaktionen zu erhöhen.
Diese Entwicklung folgt auf Griechenlands fortlaufende Bemühungen zur Digitalisierung von Steuer- und Handelsprozessen. Weitere Informationen finden Sie in unseren früheren Beiträgen zu der Unterstützung der EU für Griechenlands Übergang zur E-Rechnung und Griechenlands digitaler Warenverfolgung.
So bereiten Sie sich auf die Änderung vor
Griechische Unternehmen sollten beginnen, ihre aktuellen Rechnungssysteme zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der E-Rechnung entsprechen. Wichtige Schritte umfassen:
- Überprüfung bestehender Finanzsysteme und Software.
- Konsultation mit Finanzberatern oder Steuerexperten zur Klärung von Compliance-Anforderungen.
- Erkundung zertifizierter E-Rechnungsplattformen zur Integration in Geschäftsprozesse.
- Schulung von Mitarbeitern zu neuen Rechnungspraktiken.
Nächste Schritte
Unternehmen, die in Griechenland tätig sind, sollten die Vorbereitung auf diese Änderung priorisieren, um mögliche Störungen zu vermeiden. Weitere Einzelheiten zur Entscheidung des Rates finden Sie hier.