Aktualisierung der Frist für verpflichtende E‑Rechnung und Berichterstattung in Kroatien

Neue Regeln gelten ab 2025

Kroatien wird im Rahmen seines aktualisierten Fiscalisation-Rahmens neue Anforderungen an die E-Rechnung einführen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Steuertransparenz verbessern, Betrug reduzieren und die Effizienz der Berichterstattung steigern.

Wichtige Änderungen im Gesetzentwurf

Der neue Gesetzentwurf enthält mehrere wichtige Neuerungen:

  • Verpflichtende E-Rechnung: Unternehmen, die in Kroatien tätig sind, müssen E-Rechnungen für inländische B2B- und B2G-Transaktionen einführen.
  • Echtzeit-Meldesystem: Ein kontinuierliches Transaktionskontrollsystem (CTC) stellt sicher, dass Rechnungsdaten in Echtzeit für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen gemeldet werden.
  • Definiertes E-Rechnungsformat: E-Rechnungen müssen einem strukturierten elektronischen Format entsprechen, das den europäischen Standards entspricht.
  • Dezentrale Plattform: Die E-Rechnung erfolgt über Dienstleister (Informationsvermittler), mit einem Metadata Services Directory (AMS), das genehmigte Anbieter auflistet.
  • Meldepflichten: E-Rechnungssteller müssen die Daten bei der Ausstellung melden, während Empfänger innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt berichten müssen. Dies gilt auch für abgelehnte Rechnungen und Transaktionen, bei denen eine E-Rechnung nicht möglich war.

Plattformen und Tools für Unternehmen

Um den Übergang zu unterstützen, werden Steuerpflichtige die Plattform FiskApplication für die E-Berichterstattung nutzen. Zusätzlich steht Kleinunternehmern ein kostenloses E-Rechnungs-Tool namens MICROeINVOICE zur Verfügung.

Umsetzungstermin

Der vorgeschlagene Zeitplan für diese Änderungen ist wie folgt:

  • 1. September 2025: Das Gesetz soll in Kraft treten.
  • 1. Januar 2026: Verpflichtende E-Rechnung und E-Berichterstattung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.
  • 1. Januar 2027: Nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und öffentliche Organisationen müssen sich ebenfalls daran halten.

Beteiligen Sie sich am Konsultationsprozess

Öffentliche Kommentare zum Gesetzentwurf sind bis zum 25. März 2025 über die Konsultationsplattform der kroatischen Regierung, e-Savjetovanja, möglich. Die endgültigen Ergebnisse werden am 25. April 2025 veröffentlicht.

Bleiben Sie den Änderungen voraus

Unternehmen in Kroatien sollten sich jetzt auf diese Änderungen vorbereiten. Die Überprüfung der aktuellen Rechnungsprozesse, die Erkundung geeigneter E-Rechnungsplattformen und die Sicherstellung der Einhaltung der neuen Anforderungen werden einen reibungslosen Übergang gewährleisten.

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