Polen steht an der Schwelle zu einer bedeutenden Veränderung in seiner Steuerberichterstattung

Ein Leitfaden zur Navigation im neuen digitalen Steuerkonformitätsumfeld.

Polen steht vor einem bedeutenden Wandel in seiner Steuerberichterstattung, mit der bevorstehenden Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für Business-to-Business (B2B) Transaktionen. Dieser Schritt ist Teil der umfassenderen Strategie des Landes zur Modernisierung seiner fiskalischen Systeme und zur Straffung der Steuercompliance-Prozesse.

Einführung der zentralen Datenbank für Rechnungen

Das Finanzministerium in Polen hat Pläne angekündigt, dass alle Steuerzahler ihre Rechnungen über die Zentrale Datenbank für Rechnungen (KSeF) ausstellen und verarbeiten müssen. Dieses System ist darauf ausgelegt, E-Rechnungen zu validieren und sicherzustellen, dass sie automatisch für die Empfänger zugänglich sind. Um diesen Übergang zu unterstützen, führt das Ministerium mehrere benutzerfreundliche Werkzeuge ein, einschließlich der ‚e-Mikrofirma‘-App und eines Webformulars, das über e-Urząd (e-Office) zugänglich ist, um die Compliance für Unternehmen zu erleichtern.

Ausweitung der digitalen Rechnungsstellung auf den Regierungssektor

Der Push zur digitalen Rechnungsstellung erstreckt sich auch auf Business-to-Government (B2G) Transaktionen und integriert sich in den bestehenden B2B E-Rechnungsrahmen. Diese Integration zielt darauf ab, Lieferanten, die mit polnischen Regierungsbehörden zusammenarbeiten, abzudecken und von ihnen zu verlangen, das KSeF-System zu übernehmen. Obwohl die Einführung der B2G E-Rechnung mit dem B2B-Mandat übereinstimmt, sind die spezifischen Details des Integrationsprozesses noch in Diskussion. Eine bedeutende Entwicklung ist die geplante Integration des PEF-Systems, das zuvor für die freiwillige B2G E-Rechnung verwendet wurde, in das KSeF, was auf einen einheitlichen Ansatz zur E-Rechnung in Polen hindeutet.

Stärkung der E-Audit mit SAF-T-Anforderungen

Darüber hinaus stärkt Polen seine E-Audit-Fähigkeiten auf Anfrage durch die Durchsetzung der Anforderungen des Standard Audit File for Tax (SAF-T). Diese Maßnahme verpflichtet die Steuerzahler zur Einreichung detaillierter monatlicher VAT SAF-T-Dateien und zur Erstellung anderer erforderlicher Dokumente auf Anfrage der Steuerbehörden, die ein breites Spektrum an Finanz- und Steuerdaten abdecken.

Vorbereitung ist entscheidend für Unternehmen

Unternehmen, die in Polen tätig sind, müssen sich auf diese Änderungen vorbereiten, indem sie sicherstellen, dass ihre Systeme mit KSeF für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen kompatibel sind. Zudem ist es wichtig, sich mit der ‚e-Mikrofirma‘-App vertraut zu machen und sich auf SAF-T-Einreichungen vorzubereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Auch Unternehmen, die an B2G-Transaktionen beteiligt sind, müssen sich über die Integrationsdetails informieren und entsprechend vorbereiten.

Hin zu effizienter fiskalischer Verwaltung

Während Polen mit seinem E-Rechnungsmandat voranschreitet, ist das Ziel klar: die Steuercompliance zu verbessern, administrative Belastungen zu reduzieren und einen effizienteren, digitalen Ansatz zur fiskalischen Verwaltung zu fördern. Unternehmen werden ermutigt, Updates vom Finanzministerium zu verfolgen und proaktive Schritte zu unternehmen, um sich mit den neuen E-Rechnungs- und Berichtserfordernissen abzustimmen und sich gut auf die digitale Transformation des Steuersystems in Polen vorzubereiten.

Wichtige Erkenntnisse für Unternehmen

  • Aktualisieren Sie Ihre Rechnungsstellungssysteme, um mit KSeF für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen kompatibel zu sein.
  • Machen Sie sich mit der ‚e-Mikrofirma‘-App und dem e-Urząd (e-Office) Webformular zur vereinfachten E-Rechnungsverwaltung vertraut.
  • Bereiten Sie sich auf die Integration von B2G-Transaktionen in das KSeF-System vor, insbesondere wenn Sie Lieferant für Regierungsstellen sind.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für die SAF-T-Konformität bereit sind, einschließlich der Fähigkeit, erforderliche Dokumente auf Anfrage zu erstellen und einzureichen.

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