Rumänien führt ab dem 1. Januar 2025 eine B2C-E-Rechnungsberichtspflicht ein. Um Unternehmen bei der Anpassung an diese Änderung zu unterstützen, wurden neue Dienste in der Testumgebung implementiert. Diese Dienste ermöglichen es Unternehmen, Berichte für B2C-Transaktionen einzureichen, während gleichzeitig optimale Bearbeitungszeiten für B2B- und B2G-Rechnungen gewährleistet bleiben.
März 2025: Ein neuer Upload‑Kanal wird verpflichtend
Ab März 2025 wird eine spezielle URL für den Upload von B2C-Rechnungen verpflichtend. Softwaredienstleister müssen dieses Update in ihre Systeme integrieren, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die rumänischen Steuerbehörden haben bereits die erforderliche technische Dokumentation zur Erleichterung der Umsetzung veröffentlicht.
Offizielle technische Dokumentation abrufen
Unternehmen und Softwareanbieter können die detaillierten technischen Richtlinien, die vom Finanzministerium veröffentlicht wurden, hier einsehen. Diese Spezifikationen sind entscheidend für einen reibungslosen Übergang zu den neuen Meldepflichten.
Wichtige Punkte
- Die B2C-E-Rechnungsberichterstattung ist ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend.
- Ein neuer Upload-Kanal für B2C-Rechnungen wird ab März 2025 verpflichtend.
- Softwareanbieter müssen ihre Systeme entsprechend aktualisieren.
- Die technische Dokumentation ist auf der Website des Finanzministeriums verfügbar.
Unternehmen sollten die neuen Dienste jetzt testen, um eine nahtlose Umstellung vor den Stichtagen sicherzustellen.