Rumäniens neueste Änderungen beim elektronischen Rechnungswesen erklärt

Was Sie über Erweiterungen und Ausnahmen beim elektronischen Rechnungswesen wissen müssen.

Am 5. Dezember 2024 führte die rumänische Regierung wichtige Aktualisierungen des nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystems (RO e-Factura) durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 138/2024 ein. Ab dem Januar 2025 müssen Unternehmen sich auf wichtige Compliance-Maßnahmen vorbereiten, einschließlich der Pflicht zur Ausstellung vereinfachter elektronischer Rechnungen für B2B- und B2C-Transaktionen ab dem 1. Januar 2025. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung für Ihr Unternehmen.

Was ändert sich bei RO e-Factura?

Die Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung und beschreibt Ausnahmen für bestimmte Transaktionen:

  1. Öffentliche Beschaffung (B2G) Rechnungen, die im Rahmen öffentlicher Verträge ausgestellt werden, müssen nun Common Procurement Vocabulary (CPV)-Codes enthalten, die den Kategorien im öffentlichen Beschaffungskatalog entsprechen. Diese Anforderung verbessert die Transparenz bei B2G-Transaktionen und gewährleistet eine genaue Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen.
  2. Vereinfachte Rechnungen für B2B- und B2C-Transaktionen Seit dem 1. Januar 2025 ist RO e-Factura für vereinfachte Rechnungen bei B2B- (Business-to-Business) und B2C- (Business-to-Consumer) Transaktionen verpflichtend. Die einzige Ausnahme betrifft Fiskalbelege, die die Kriterien für vereinfachte Rechnungen erfüllen und von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen bleiben.
  3. Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B-Transaktionen) Warenlieferungen an andere EU-Mitgliedsstaaten bleiben von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen. Rumänische Unternehmen, die Waren an Unternehmen mit Sitz in der EU liefern, müssen für diese Transaktionen keine elektronische Rechnung über RO e-Factura ausstellen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wichtige Erkenntnisse:

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungsstellungssysteme für die Pflicht zur Einbindung von CPV-Codes bei öffentlichen Verträgen konfiguriert sind.
  • Die elektronische Rechnungsstellung ist nun für alle vereinfachten Rechnungen bei B2B- und B2C-Transaktionen verpflichtend, außer für Fiskalbelege.
  • Unternehmen, die grenzüberschreitende (innergemeinschaftliche) Lieferungen durchführen, sollten ihre Rechnungsstellungsprozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass diese Transaktionen korrekt als ausgenommen klassifiziert sind.

Nächste Schritte

Um mit den neuen Vorschriften konform zu bleiben, sollten Unternehmen:

  1. Interne Rechnungsstellungssysteme aktualisieren, um den erweiterten Anforderungen zu entsprechen.
  2. Rechnungswesen- und Finanzteams schulen, um die Ausstellung verpflichtender elektronischer Rechnungen für vereinfachte Transaktionen zu gewährleisten.
  3. Alle Ausnahmen prüfen, wie Fiskalbelege und innergemeinschaftliche Lieferungen, um unnötige Berichterstattung und potenzielle Bußgelder zu vermeiden.

Für weitere Informationen können Sie den vollständigen Gesetzestext hier einsehen. Angesichts dieser Änderungen ist es wichtig, Ihren Compliance-Status zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um Strafen zu vermeiden.

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