Da Lettland konkrete Schritte unternimmt, um obligatorisches e-Invoicing zu etablieren, klärt die zweite Lesung der Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes die Initiative. Diese Änderungen, die den europäischen Standards entsprechen, konzentrieren sich darauf, strukturierte elektronische Rechnungen zu ermöglichen, die grenzüberschreitende Transaktionen vereinfachen und Geschäftsprozesse erleichtern. Frühere Diskussionen haben Lettlands Bestreben hervorgehoben, e-Invoicing einzuführen und den Weg für ein formelles Gesetzgebungsmandat zu bereiten.
Dieses Update baut auf früheren Ankündigungen auf, wie Lettlands erste Pläne für ein e-Invoicing-Mandat 2025 und die Öffentlichkeitsphase zur Rückmeldung für das Gesetz. Mit dem Fortschreiten der Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes bereitet sich Lettland auf die vollständige Umsetzung vor.
Zusammenfassung der Änderungen der zweiten Lesung
Die jüngsten Änderungen, die vom Haushalts- und Finanzausschuss (Steuern) vorbereitet wurden, bieten klare Richtlinien für strukturierte elektronische Rechnungen (e-Rechnungen), um Kompatibilität und automatische Verarbeitung zu gewährleisten. Insbesondere müssen e-Rechnungen dem EU-Standard EN 16931-1:2017 entsprechen, um die Interoperabilität Lettlands mit EU-Standards sicherzustellen. Diese strukturierte Herangehensweise an die Rechnungsstellung soll manuelle Dateneingaben reduzieren, die Genauigkeit verbessern und die betriebliche Effizienz steigern.
Wichtige Updates:
- Definition der e-Rechnung: Strukturierte e-Rechnungen müssen in einem Format erstellt, gesendet und empfangen werden, das für die automatische elektronische Verarbeitung geeignet ist und nahtlose Datenintegration ermöglicht.
- Verbindliche Einhaltung bis 2025: Alle öffentlichen Einrichtungen in Lettland werden ab dem 1. Januar 2025 e-Rechnungen in diesem strukturierten Format benötigen, B2B-Transaktionen folgen 2026.
- Anwendbarkeit: Die Änderungen betreffen Transaktionen zwischen in Lettland registrierten Unternehmen und spezifizieren Ausnahmen für einige Fälle, wie z. B. zwischenstaatliche Transaktionen und Zahlungen innerhalb von Regierungseinrichtungen.
Übergangszeitpläne und Anforderungen
Um den Übergang zu erleichtern, hat die Regierung einen Zeitplan erstellt, der Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung bietet:
- Compliance-Deadlines: Öffentliche Einrichtungen müssen e-Invoicing bis 2025 einführen, und B2B-Transaktionen müssen ab dem 1. Januar 2026 gestartet werden.
- Weitere regulatorische Richtlinien: Das Finanzministerium wird bis Juli 2025 detaillierte Anweisungen veröffentlichen, die die Anforderungen an die Einreichung strukturierter e-Rechnungsdaten beim Staatlichen Einnahmedienst umreißen.
Wie man sich vorbereitet
Dies ist eine entscheidende Zeit für lettische Unternehmen, ihre Rechnungsstellungssysteme zu überprüfen und aufzurüsten, um strukturierte e-Invoicing-Standards zu unterstützen. Die Verwendung von Peppol-kompatiblen Systemen, die dem erforderlichen EU-Standard entsprechen, kann den Übergang erleichtern.
Die vollständigen Details dieser Änderungen können im offiziellen Update zum Rechnungslegungsgesetz eingesehen werden, das hier zum Download bereitsteht.
Wichtige Erkenntnisse
- Vorbereitung auf obligatorisches e-Invoicing: Für Regierungsbehörden beginnt es am 1. Januar 2025, die B2B-Compliance wird bis 2026 erwartet.
- Angleichung an EU-Standards: Lettlands e-Rechnungen werden dem EN 16931-1:2017-Standard entsprechen und nahtlose EU-weite Interoperabilität sicherstellen.
- Bevorstehende regulatorische Updates: Detaillierte Richtlinien des Finanzministeriums werden bis Juli 2025 erwartet.
Mit diesen Änderungen setzt Lettland seine Reise zu einem vollständig digitalen und effizienten Rechnungsstellungsökosystem fort und unterstützt seine Vision einer einheitlichen, grenzüberschreitenden digitalen Wirtschaft.