Slovakeis Vorstoß für e-invoicing und Mehrwertsteuer­Modernisierung

Neuer Vorschlag für bessere Steuerkonformität.
Slovakia Bratislava

Die slowakische Regierung hat vorläufige Informationen zu einer wichtigen Gesetzesänderung des Mehrwertsteuergesetzes (Gesetz Nr. 222/2004 Coll.) veröffentlicht. Diese Änderung zielt darauf ab, verpflichtendes e-Invoicing und die Echtzeit-Datenmeldung von Rechnungen einzuführen und sich an die EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer für das digitale Zeitalter anzupassen.

Warum das wichtig ist

Der Vorschlag zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu reduzieren und die Effizienz der Steuererhebung zu steigern. Mit der Einführung von e-Invoicing ab Januar 2027 möchte die Slowakei die Geschwindigkeit, Transparenz und Genauigkeit der Mehrwertsteuer-Transaktionen verbessern.

Hauptpunkte der vorgeschlagenen Änderung

  1. Einführung verpflichtender e-Invoicing: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Mehrwertsteuerpflichtige Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und empfangen, das den EU-Standards entspricht.
  2. Echtzeit-Berichterstattung für inländische Transaktionen: Rechnungsdaten aus inländischen Transaktionen müssen in Echtzeit elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden, um manuelle Eingriffe zu reduzieren und Prozesse zu beschleunigen.
  3. Anpassung an die EU-Richtlinie: Die Gesetzesänderungen stehen im Einklang mit der EU-Richtlinie 2006/112/EG und stellen sicher, dass die Slowakei bis Juli 2030 den Vorschriften für die grenzüberschreitende Mehrwertsteuer-Berichterstattung entspricht.
  4. Reform der Registrierungsregeln: Neue Regeln zur Registrierung und Abmeldung bei der Mehrwertsteuer treten am 1. Januar 2026 in Kraft, um zu verhindern, dass betrügerische Akteure wieder in das Mehrwertsteuersystem eintreten.
  5. Verbesserte Überwachungsinstrumente: Die Finanzverwaltung erhält Zugang zu Echtzeitdaten, um Steuerbetrug besser zu erkennen und Kontrollmechanismen zu optimieren.

Hintergrund und aktuelle Lage

Laut dem aktuellen Mehrwertsteuergesetz können Rechnungen in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden, jedoch dominieren papierbasierte Rechnungen. Dies verlangsamt Transaktionen und erschwert Zahlungsvorgänge. Außerdem müssen Unternehmen Rechnungsdaten nur monatlich im Rahmen der Mehrwertsteuerkontrollmeldung einreichen, was die Betrugserkennung verzögert.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann diese Regulierung mitgestalten, indem sie bis zum 31. Januar 2025 Kommentare und Vorschläge einreicht.

Was kommt als Nächstes?

Das Gesetz wird im 2. Quartal 2025 in die Überprüfungsphase eintreten, in der Interessengruppen weitere Einblicke geben können.

Wichtige Erkenntnisse für Unternehmen

  • Bereiten Sie sich auf verpflichtendes e-Invoicing vor, indem Sie digitale Rechnungsstellungslösungen prüfen.
  • Beachten Sie die Änderungen bei der Mehrwertsteuer-Registrierung im Jahr 2026.
  • Nutzen Sie die Gelegenheit, bis zum 31. Januar 2025 Feedback einzureichen.

Die Mehrwertsteuerreform der Slowakei ist Teil einer breiteren EU-Initiative zur Digitalisierung finanzieller Prozesse und zur effektiven Bekämpfung von Steuerbetrug. Unternehmen, die national und grenzüberschreitend tätig sind, sollten ihre Prozesse an diese bevorstehenden Änderungen anpassen, um Compliance und Effizienz zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie hier (auf Slowakisch).

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