Sloweniens Entwurfsvorschlag zur Einführung der e-Rechnung ab Juni 2026

Ein Schritt in Richtung digitale Transformation.
Am 19. Juli 2024 hat Slowenien einen weiteren Schritt in der Digitalisierung seiner Finanzberichterstattung gemacht, indem es einen Entwurf für das Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente veröffentlicht hat. Dieser Gesetzesvorschlag, der bis zum 1. Juni 2026 umgesetzt werden soll, schreibt vor, dass e-Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung und Empfang an die slowenische Steuerbehörde (FURS) gemeldet werden müssen.

Diese Anforderung gilt sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen, während B2C-Rechnungen nicht unter den Geltungsbereich dieses Entwurfs fallen.

Wichtige Aspekte des Gesetzentwurfs

e-Rechnungsformate

Der Entwurf legt drei zulässige Formate für den Austausch von e-Rechnungen fest:

  • Der nationale e-SLOG-Standard
  • Der EN 16931 EU-Standard
  • Andere international anerkannte Formate, die von beiden Parteien der Transaktion vereinbart wurden

Berichterstattungspflichten

e-Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung und Empfang an FURS gemeldet werden. Dies gilt sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen.

Gesetzgebungsverfahren

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Überprüfung und wartet auf die Genehmigung durch die Nationalversammlung.

Detaillierte Einblicke

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf steht im Einklang mit der europäischen Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen in der EU standardisiert. Durch die Annahme des nationalen e-SLOG-Standards neben dem EU-Standard EN 16931 stellt Slowenien die Kompatibilität mit den breiteren EU-Vorschriften sicher und erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen.

Umsetzung und Einhaltung

  • Für Unternehmen: Alle B2B-Transaktionen müssen den neuen e-Rechnungsformaten und Berichtsfristen entsprechen.
  • Ausnahmen: Die Verpflichtung gilt nicht für B2C-Rechnungen.
  • Technische Standards: Unternehmen werden ermutigt, den e-SLOG-Standard für Konsistenz und Effizienz zu verwenden. Die Flexibilität, international anerkannte Formate zu verwenden, stellt sicher, dass Unternehmen ihre bestehenden Systeme beibehalten können, wenn diese die erforderlichen Kriterien erfüllen.

Auswirkungen auf die Industrie

Dieser Schritt in Richtung obligatorische e-Rechnung und e-Berichterstattung zielt darauf ab, Finanzprozesse zu straffen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Steuerkonformität zu verbessern.

Es wird erwartet, dass dies zahlreiche Vorteile mit sich bringt, darunter:

  • Verbesserte Effizienz bei der Rechnungsverarbeitung
  • Reduzierte Fehler und Diskrepanzen in der Finanzberichterstattung
  • Erhöhte Fähigkeit zur Verfolgung und Verwaltung von Transaktionen

Wichtige Erkenntnisse

  • Obligatorische e-Rechnung: Ab dem 1. Juni 2026 für alle B2B-Transaktionen.
  • Berichtsfrist: e-Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung und Empfang gemeldet werden.
  • Standardisierte Formate: Annahme von e-SLOG, EN 16931 oder international vereinbarten Formaten.
  • Gesetzgebungsstatus: Wartet auf Überprüfung und Genehmigung durch die Nationalversammlung.

Für Unternehmen, die in Slowenien tätig sind oder grenzüberschreitende B2B-Transaktionen mit slowenischen Unternehmen durchführen, ist es wichtig, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf bietet einen Rahmen, der nach Genehmigung bedeutende Anpassungen in den Rechnungs- und Berichterstattungspraktiken erfordert.

Hier finden Sie den Entwurfsvorschlag auf Slowenisch.[/vc

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