Spanien aktualisiert B2B‑E‑Rechnungsregeln für EU‑Konformität

Neue Regeln ab 2025

Das spanische Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation hat eine zweite öffentliche Konsultation gestartet, um das B2B-E-Rechnungsmandat des Landes zu verfeinern. Dieser Schritt zielt darauf ab, öffentliches Feedback einzuholen, bevor die neuen Vorschriften finalisiert werden.

Wichtige Updates im überarbeiteten Entwurf

Die Konsultation konzentriert sich auf spezifische Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf. Zu den wichtigsten Aktualisierungen gehören:

  • Klarere Anforderungen an die E-Rechnungskopie: Die Definition einer „originalgetreuen Kopie“ für die Einreichung auf der öffentlichen E-Rechnungsplattform wurde präzisiert.
  • Wegfall der Ausnahme für freiwillige Rechnungen: Der aktualisierte Entwurf streicht die Ausnahme, die elektronische Rechnungen bei freiwillig ausgestellten Rechnungen ohne formelle Verpflichtung zuließ.
  • Formatanpassung an EU-Standards: Lösungen zur Übermittlung von E-Rechnungen müssen nun die originalgetreue Kopie im UBL-Format (Universal Business Language) einreichen, das dem europäischen Standard EN16931 entspricht.
  • Umsetzungsfrist: Die Verpflichtung zur Ausstellung von B2B-E-Rechnungen tritt ein Jahr nach der Genehmigung der Ministerialverordnung zur Einführung der öffentlichen E-Rechnungsplattform in Kraft.

Aufbau auf früheren Entwicklungen

Diese Konsultation folgt auf die frühere Mitteilung Spaniens an die Europäische Kommission über die Pläne zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung. Weitere Informationen zur spanischen E-Rechnungsstrategie und deren Angleichung an EU-Anforderungen finden Sie in diesem Artikel.

Nächste Schritte

Der überarbeitete Erlass steht bis zum 7. April 2025 zur öffentlichen Konsultation offen. Unternehmen werden ermutigt, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und Feedback zu geben, um sicherzustellen, dass der endgültige Rahmen den Branchenanforderungen entspricht.

Bereiten Sie sich auf UBL vor

Um konform und informiert zu bleiben, sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Systeme für das UBL-Format und die neuen Übermittlungsanforderungen gerüstet sind.

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