Die Mehrwertsteuer ins digitale Zeitalter bringen
ViDA zielt darauf ab, die Mehrwertsteuerverwaltung effizienter und widerstandsfähiger gegen Betrug zu gestalten. Zu den Hauptmerkmalen gehören die Echtzeit-E-Rechnungsstellung, vereinfachte Mehrwertsteuerpflichten für digitale Plattformen und ein erweitertes OSS-Rahmenwerk, das die Mehrwertsteuerkonformität in den EU-Mitgliedstaaten vereinfacht. Diese Maßnahmen sollen die Transparenz erhöhen, Steuerbetrug reduzieren und die Einhaltung für Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die grenzüberschreitend tätig sind, erleichtern.
Wichtige Elemente des ViDA-Pakets
1. Echtzeit-Digitales Mehrwertsteuer-Melden mit E-Rechnungen
Eine der wirkungsvollsten Änderungen ist die Verpflichtung zur digitalen Mehrwertsteuer-Meldung über E-Rechnungen. Ab 2030 müssen Unternehmen E-Rechnungen für alle grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen ausstellen, wodurch die Steuerbehörden sofortigen Zugang zu Transaktionsdaten über eine zentrale EU-Plattform erhalten.
Wichtige Punkte:
- Sofortige Datenerfassung: E-Rechnungen ermöglichen eine Echtzeitüberwachung und verbessern die Betrugserkennung und die Einhaltung der Vorschriften in der gesamten EU.
- Standardisierte Systeme: E-Rechnungen folgen EU-weit gültigen Standards und schaffen ein einheitliches System in allen Mitgliedstaaten bis 2035.
Dieser Übergang von periodischen Meldungen zu Echtzeit-Datenfreigaben erhöht die Transparenz und unterstützt die Steuerbehörden bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug. Laut dem Billentis-Bericht Der globale E-Rechnungs- und Steuerkonformitätsbericht: Beobachten Sie den Tornado! hat sich die digitale Meldung bereits in anderen Regionen wie Brasilien und Mexiko bewährt, wo E-Rechnungspflichten den Steuerverlust erheblich verringert haben. Die „Mehrwertsteuerlücke“ (der Unterschied zwischen erwarteten und tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen) bleibt in der EU eine Herausforderung, wobei einige Staaten Lücken von bis zu 30 % verzeichnen — eine Lücke, die ViDA durch Digitalisierung schließen will.
2. Mehrwertsteuerpflichten für digitale Plattformen
Digitale Plattformen in der EU, insbesondere solche, die Kurzzeitvermietungen und Personentransporte erleichtern, müssen jetzt als „fingierte Lieferanten“ für die Mehrwertsteuer fungieren. Diese Verantwortung stellt sicher, dass die Mehrwertsteuer für Dienstleistungen von Anbietern erhoben wird, die sonst möglicherweise nicht mehrwertsteuerpflichtig wären, und fördert so einen faireren Wettbewerb mit traditionellen Unternehmen.
Wichtige Punkte:
- Verantwortung der Plattform: Plattformen müssen die Mehrwertsteuer für nicht registrierte Dienstleister erheben und abführen und so die Mehrwertsteuer einfangen, die sonst möglicherweise verloren ginge.
- KMU-Ausnahmen: Die Mitgliedstaaten können KMU von dieser Regel befreien, was die administrative Belastung für kleinere Anbieter reduziert.
Diese Anforderung verringert die Steuerverluste in der Plattformwirtschaft und unterstützt einen fairen Wettbewerb zwischen digitalen und traditionellen Dienstleistungsanbietern. Dieses Dokument spezifiziert die Pflichten der Plattformen unter ViDA.
3. Erweiterter Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop (OSS)
Das ViDA-Paket erweitert auch das bestehende OSS-Rahmenwerk, um die Mehrwertsteuerregistrierung und -konformität weiter zu vereinfachen. Ursprünglich für den grenzüberschreitenden Handel konzipiert, umfasst das OSS jetzt bestimmte Inlandsverkäufe und ermöglicht es Unternehmen, Mehrwertsteuerverpflichtungen in mehreren EU-Ländern über ein einziges Online-Portal zu verwalten.
Wichtige Punkte:
- Breitere Abdeckung: Das OSS unterstützt jetzt grenzüberschreitende und inländische Verkäufe und vereinfacht die Mehrwertsteuerverwaltung für EU- und Nicht-EU-Transaktionen.
- Reverse-Charge-Mechanismus: ViDA erweitert den Reverse-Charge-Mechanismus und ermöglicht es, die Mehrwertsteuerpflicht auf den Käufer zu übertragen, wenn der Verkäufer im Land des Käufers nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.
Mit diesen OSS-Erweiterungen können Unternehmen ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen erfüllen, ohne sich in mehreren EU-Ländern registrieren zu müssen – eine Änderung, die KMU zugutekommt, die grenzüberschreitend tätig sind. Diese Richtlinie beschreibt den neuen Umfang und die Vorteile des OSS-Systems; mehr Informationen finden Sie hier.
Verbesserter Datenaustausch und zentrale Überwachung
ViDA führt ein zentrales Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) ein, um den Datenaustausch zwischen Steuerverwaltungen in der EU zu unterstützen. VIES ermöglicht einen nahtlosen Austausch von Mehrwertsteuerdaten, was eine effiziente Überwachung und Betrugserkennung erleichtert.
Wichtige VIES-Funktionen:
- Automatisierte Kreuzprüfungen: Die Echtzeit-Kreuzprüfung von Daten zwischen Lieferanten und Erwerbern ermöglicht eine schnelle Erkennung von Unregelmäßigkeiten.
- Erweiterte Datenspeicherung: Die Speicherung von Daten für zehn Jahre unterstützt die langfristige Betrugsprävention.
- Zugriffskontrolle: Der eingeschränkte Zugriff auf VIES-Daten gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Mit der Zentralisierung der Mehrwertsteuerinformationen verbessert ViDA die Überwachung, verringert Betrugsrisiken und verbessert die Einhaltung der Vorschriften in der gesamten EU. Weitere Informationen, einschließlich Details zur Funktionsweise von VIES zur Unterstützung des Datenaustauschs, finden Sie hier.
Auswirkungen auf Unternehmen und wichtige Erkenntnisse
ViDA bringt wesentliche Änderungen mit sich, die eine Anpassung der Unternehmen in der EU in den kommenden Jahren erfordern. Folgendes sollten Unternehmen berücksichtigen:
- Vorbereitung auf E-Rechnungen bis 2030: Unternehmen, die an grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen beteiligt sind, sollten mit dem Übergang zur E-Rechnung beginnen, um die ViDA-Standards zu erfüllen.
- Compliance für plattformbasierte Verkäufe: Plattformen in Bereichen wie Unterkunft und Transport müssen Systeme zur Mehrwertsteuererhebung implementieren.
- Vereinfachte Mehrwertsteuerregistrierung mit OSS: Das erweiterte OSS-Rahmenwerk ermöglicht es Unternehmen, die Mehrwertsteuer in mehreren EU-Ländern über eine einzige Registrierung zu verwalten.
Die Reformen von ViDA stellen einen Wandel hin zu einem digitalisierten Mehrwertsteuersystem dar, das die Compliance vereinfacht, Betrug mindert und das Steuersystem an die moderne Wirtschaft anpasst.
Zusammenfassung der legislativen ViDA-Reformen
ViDA stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der Mehrwertsteuerpolitik der EU dar und bringt die Mehrwertsteuer in Einklang mit den Anforderungen der digitalen Wirtschaft.
Wichtige Komponenten sind:
- Obligatorische Echtzeit-E-Rechnungen: Bis 2030 werden für alle grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen digitale Meldungen erforderlich sein, mit interoperablen Systemen bis 2035.
- Modell des fingierten Lieferanten für Plattformen: Digitale Plattformen müssen die Mehrwertsteuer für nicht registrierte Anbieter erheben.
- Erweitertes One-Stop-Shop (OSS)-Rahmenwerk: Unternehmen können ihre Mehrwertsteuerpflichten in der gesamten EU über eine einzige Registrierung für grenzüberschreitende und inländische Transaktionen erfüllen.
- Zentralisiertes VIES für verbesserte Überwachung: Ein einheitliches Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Datenaustausch zur Reduzierung von Betrug.
Die ursprüngliche Pressemitteilung des Europäischen Rates finden Sie hier.
Das ViDA-Paket wurde in diesem Jahr zweimal blockiert, im Juni und im Mai, nachdem Estland Bedenken zur Unterstützung von KMUs und privaten Verbrauchern bei komplexen Mehrwertsteuerpflichten geäußert hatte.
Legislativer Prozess und nächste Schritte für ViDA
Die Europäische Kommission hat das Mehrwertsteuerpaket für das digitale Zeitalter (ViDA) am 8. Dezember 2022 vorgestellt und besteht aus drei wesentlichen Gesetzgebungsvorschlägen:
- Eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter,
- Eine Verordnung des Rates zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Mehrwertsteuerverwaltung, und
- Eine Durchführungsverordnung des Rates zur Aktualisierung der Informationsanforderungen für bestimmte Mehrwertsteuersysteme.
Jeder dieser Vorschläge unterliegt einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, das die einstimmige Zustimmung des EU-Rates erfordert. Das Europäische Parlament hat das Paket geprüft und am 22. November 2023 seine Stellungnahme abgegeben. Aufgrund jüngster Änderungen durch den Rat wird das Europäische Parlament jedoch erneut zur überarbeiteten Fassung konsultiert.
Nach dieser abschließenden Konsultation muss der Rat das ViDA-Paket offiziell annehmen. Nach der Annahme wird es im Amtsblatt der EU veröffentlicht und offiziell in Kraft treten, wodurch der Weg für eine schrittweise Umsetzung in der gesamten EU geebnet wird.